Informations from NGO „ProAsyl“ (in German)

Informationen der NGO „Pro Asyl“

Das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sehen grundsätzlich vor, dass Asylsuchende und Geduldete in Wohnheimen oder Lagern wohnen sollen. Auch Menschen, die aus humanitären Gründen ein Bleiberecht erhalten haben, müssen oft jahrelang dort leben. Allerdings haben die einzelnen Bundesländer Ermessenspielraum und können sich auch für die Unterbringung in Privatwohnungen entscheiden. In allen Bundesländern dürfen anerkannte Flüchtlinge in eine eigene Wohnung ziehen.

Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.

Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge – ohne die oben beschriebenen Einschränkungen – arbeiten.

Das Recht, Ehepartner oder Kinder aus dem Fluchtland nachkommen zu lassen, haben ebenfalls nur anerkannte Flüchtlinge. Asylsuchenden, Geduldeten und Menschen, die ein humanitäres Aufenthaltsrecht erhalten, ist dieser Familiennachzug nicht erlaubt.

Weitere Informationen:
http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/rechte-der-fluechtlinge/